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Debatte auf Eis: Werbefreiheit unbenommen.

Die altgediente Rundfunkgebühr, in der Höhe bisher an Art und Anzahl der Empfangsgeräte gekoppelt, erfährt nach Beschluss der Rundfunkkommission demnächst eine grundlegende Reform: Ab 2013 - mit dem nächsten Rundfunkstaatsvertrag - wird sie umgewandelt zu einer pauschalen, geräteunabhängigen ‚Haushalt- und Betriebsstättenabgabe’.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sieht darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der Rundfunkfinanzierung: "Es ist ein modernes System, das den technischen Entwicklungen gerecht wird und vieles einfacher und nachvollziehbarer macht."

Sponsoring zurückfahren

Das neue, im Eckpunktepapier vereinbarte Finanzierungs-Modell orientiert sich weitestgehend am Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Paul Kirchhof. Dem Vorschlag, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig auf Werbung und Sponsoring gänzlich zu verzichten, folgten die Länderchefs allerdings nicht. Kirchhofs Planung hatte vorgesehen, Einbußen durch das Werbeverbot ‚aufkommensneutral’ dadurch wettzumachen, dass die ‚Befreiung’ von der Rundfunkgebühr für sozial Bedürftige aufgehoben und der Pauschalbetrag, beispielsweise als Teil des Wohngelds, stattdessen vom Staat übernommen wird.

Die Werbeeinnahmen bleiben den Öffentlich-Rechtlichen Sendern erstmal erhalten – und können weiter ins Programm gesteckt werden. Die Rundfunkkommission verständigte sich lediglich darauf, Sponsoring nach 20 Uhr werktags und an Sonn- und Feiertagen zu verbieten – ausgenommen Sportereignisse. Die Werbekundschaft bedauert das: Durch die neuen Beschränkungen gingen den werbenden Unternehmen wichtige Konsumentengruppen verloren, sagt OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz.

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Jürgen Doetz, VPRT-Präsident, nennt das Reformvorhaben einen Rohrkrepierer.

Gebührenerhöhung vermeiden

Den Privatsendern hingegen reicht dieser Schritt nicht: Der Präsident des Privatfunkverbandes VPRT, Jürgen Doetz, nennt das Reformvorhaben mit Blick auf die Werbe- und Sponsoringfreiheit sogar einen ‚Rohrkrepierer’. Die Politik verteidigt ihre Entscheidung: Es sei letztlich darum gegangen, auch kurzfristige Gebührenerhöhungen zu vermeiden.

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Beermann, Chef der sächsischen Staatskanzlei ist sicher, dass stabile Beiträge zeitgemäß sind.

Wie der sächsische Staatskanzleichef Johannes Beermann weiter erläutert: "Wir mussten uns entscheiden: Stabile Beiträge für den normalen Mann auf der Straße oder die Interessen von Lobbygruppen. In Zeiten, in denen private und öffentliche Haushalte sparen müssen, können wir nicht sagen, wir machen das jetzt mal!" Die Debatte zu einem möglichen Werbeausstieg der Öffentlich-Rechtlichen soll frühestens 2013 wieder aufgenommen werden.

Verfassungsrechtler Paul Kirchhof verfasste das Finanzierungs-Gutachten.

WDRmg