Die "Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich" wurde als Konsequenz der dritten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags im Mai 1997 in Potsdam konstituiert. Sie besteht aus sechs Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden. Aufgabe der KEK ist es, vor und nach der Zulassung privater Rundfunkveranstalter die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu prüfen.
Begriff aus der Mediaforschung, unter dem der tatsächliche "Kontakt" einer Person mit Anzeigen oder Spots (Werbemittelkontakt) oder mit einem Medium die TV oder Print (Werbeträgerkontakt) verstanden wird.
Möglichkeit, dass eine Person mit einem Werbeträger oder Werbemittel in Berührung kommt.
Diese in der Kampagnenplanung und –kontrolle verwendete Größe gibt an, wie oft eine Person bei Mehrfachbelegung eines Mediums oder mehrerer Medien im Durchschnitt erreicht wurde. Durchschnittskontakte, OTS/OTH
wird in Millionen oder Prozent ausgewiesen und bezeichnet ganz generell den Anteil der Bevölkerung oder einer bestimmten Zielgruppe, der zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum Kontakte mit diesem Werbeträger hatte. Brutto-Reichweite, Sehbeteiligung
Kontaktklassenverteilung. Nutzer von Medien können unterschiedlich häufig Kontakt mit diesen gehabt haben, sie gehören also verschiedenen Kontaktklassen an. Die Kontaktverteilung zeigt, wie viele Personen auf die einzelnen Kontaktklassen entfallen und dient als Maßstab zur Beurteilung der Werbewirkung. Ein Ziel der Kampagnenplanung ist es beispielsweise, möglichst viele Personen mit einer mittleren Kontaktdosis (zwischen zwei und sechs Kontakten) zu erreichen (Durchschnittskontakte, OTS/OTH).
Bezeichnet in der Medienbranche das Zusammenwachsen unterschiedlicher Kommunikationsplattformen (Werbeträger) und Werbemaßnahmen über verschiedene Mediengattungen hinweg.
Statistischer Zusammenhang zwischen zwei oder mehreren Merkmalen, die in Wechselwirkung zueinander stehen.